Feldhilfe:
(2017)
Beiträge zur Pflegeversicherung
Geben Sie hier die Beiträge für die Pflegeversicherung Ihres Kindes ein.
Diese Beiträge werden bei Ihnen als Sonderausgaben berücksichtigt.
Wichtig: Wenn Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, kann Ihr Kind diese nicht in seiner Steuererklärung angeben.