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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2017) Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen (ohne Basisabsicherung)

Geben Sie hier die Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen (ohne Basisabsicherung) Ihres Kindes ein.

Diese Beiträge werden bei Ihnen als Sonderausgaben berücksichtigt.

Wichtig: Wenn Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, kann Ihr Kind diese nicht in seiner Steuererklärung angeben.