Feldhilfe:
(2017)
- davon mit dem eigenen Pkw zurückgelegt
Geben Sie hier die Anzahl der Kilometer an, die Sie auf dem Weg zur Arbeitsstätte ausschließlich
- mit dem eigenen oder
- zur Nutzung überlassenen PKW
zurückgelegt haben.
Die Entfernungspauschale ist normalerweise auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. Bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens (z.B. Firmenwagen) ist die Entfernungspauschale nicht auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro beschränkt.
Legen Sie die Wegstrecke in einer selbst organisierten Fahrgemeinschaft zurück, sollten Sie die Tage, an denen Sie selbst gefahren sind, separat eintragen, da die Beschränkung nur für diese Tage entfällt.
Beispiel 1: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 15 Kilometer, die Sie vollständig mit dem eigenen PKW zurücklegen. Dann tragen Sie in dieses Feld 15 Kilometer ein.
Beispiel 2: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 25 Kilometer, die Sie per Park and Ride zurücklegen. Davon legen Sie 20 Kilometer mit dem PKW zurück und die restlichen 5 Kilometer mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dann tragen Sie in dieses Feld 20 Kilometer und in das Feld "davon per ÖPNV (oder zu Fuß) zurückgelegt" 5 Kilometer ein.
Beispiel 3: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 70 Kilometer, die Sie in einer Fahrgemeinschaft mit drei Kollegen zurücklegen. Dann tragen Sie in dieses Feld 70 Kilometer ein, wenn Sie an allen Tagen mit dem eigenen Auto gefahren sind. Wenn Sie dagegen Mitfahrer waren, tragen Sie die 70 Kilometer nicht hier sondern in der Zeile "davon per ÖPNV zurückgelegt" ein.
Nachkommastellen bei den Kilometerangaben werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für die Entfernungspauschale abgerundet. Oftmals wird im Steuerrecht zu Ihren Gunsten aufgerundet, bei der Entfernungspauchale lässt dies der Gesetzgeber leider nicht zu.