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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2017) Die Einnahmenüberschussrechung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Die Einnahmenüberschussrechung

Wenn Sie die Anlage EÜR bereits mit einem anderen Programm erstellt haben, wählen Sie "Die EÜR wurde bereits erstellt" aus.

Wenn Sie die Anlage EÜR mit SteuerGo erstellen wollen, wählen Sie "Die EÜR soll mittels formularbasierter Eingabe erfolgen" aus.

Mittels der Anlage "Einnahmenüberschussrechung - Anlage EÜR" wird die Einnahmenüberschussrechung standardisiert. Jeder ist ab 2017 zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet, wenn der Gewinn nicht durch Bilanzierung (echte Buchführung) ermittelt wird.

Für jeden Betrieb ist eine Bilanz oder eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.

Die bisher geltende Regelung für Kleinunternehmer, nach der Unternehmen mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro ihren Gewinn formlos ermitteln dürfen, entfällt ab 2017.

Hinweis: Kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Abgabe der "Anlage EÜR" nicht nach, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und festsetzen. Doch einen Verspätungszuschlag darf das Finanzamt nicht verlangen, weil die "Anlage EÜR" nicht Teil der Steuererklärung ist (OFD Rheinland vom 21.2.2006, S 2500-1000-St 1).