Feldhilfe:
(2017)
Anlage EÜR
Klicken Sie auf den Button "Anlage EÜR", um die Einnahmenüberschussrechnung zu bearbeiten.
Seit 2005 ist die Einnahmenüberschussrechnung standardisiert (§ 60 Abs. 4 und § 84 Abs. 3c EStDV). Das bedeutet: Einnahmenüberschussrechner müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln.