Feldhilfe:
(2017)
Ergebnis lt. eigener Ermittlung
Geben Sie hier den Gewinn oder Verlust aus Ihrer selbständig ausgeübten haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit gemäß Ihrer gesondert erstellten Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder gemäß Ihrer Bilanz an. In der Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) müssen Sie detaillierte Angaben zu Ihren Einnahmen und Ausgaben machen.
Kennzeichnen Sie einen Verlust durch ein vorangestelltes Minus-Zeichen ("-").
Für jede selbständige Tätigkeit ist eine Bilanz oder eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.
Die bisher geltende Regelung für Kleinunternehmer, nach der Unternehmen mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro ihren Gewinn formlos ermitteln dürfen, entfällt ab 2017.