Feldhilfe:
(2017)
Abschreibung von Einrichtung und Zubehör
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Abschreibungen von Einrichtungsgegenständen und Zubehör für das Objekt erfassen wollen.
Zu den abschreibungsfähigen Einrichtungsgegenständen zählen insbesondere:
- Kücheneinrichtung
- Herd und Spüle
- Geschirrspüler
- Kühlschrank
- Gardinen und Teppiche
- Möbel, Regale, Schränke
- Sofa
- Tisch und Stühle
- Waschmaschine
- Rasenmäher