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Feldhilfe: (2017) ... hat einen Freiwilligendienst absolviert.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): ... hat einen Freiwilligendienst absolviert.

Wählen Sie als Antragsgrund "Freiwilligendienst " aus, wenn Ihr Kind im Jahr 2017 einen der folgenden Dienste absolviert hat:

  • ein freiwilliges soziales Jahr,
  • ein freiwilliges ökologisches Jahr,
  • einen Bundesfreiwilligendienst,
  • einen Europäischen Freiwilligendienst "Erasmus+",
  • einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst,
  • einen Freiwilligendienst "weltwärts" oder "aller Generationen",
  • einen anderen Dienst im Ausland gemäß § 5 Bundesfreiwilligendienstegesetz.

Die Freiwilligendienste können auch im Ausland im Rahmen der europäischen Freiwilligendienste oder als internationaler Jugendfreiwilligendienst abgeleistet werden, wenn der Träger seinen Hauptsitz in Deutschland hat.

Für jeden Monat, in dem der Antragsgrund vorgelegen hat, haben Sie Anspruch auf den zeitanteiligen Kinder- und Erziehungsfreibetrag, sofern Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahren alt ist.