Feldhilfe:
(2017)
blind / ständig hilflos.
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Ihr Kind in seinem Behindertenausweis das Merkzeichen "H" für "hilflos" oder "Bl" für "blind" stehen hat.
Zum Nachweis legen Sie dem Finanzamt folgende Belege vor, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:
- Schwerbehindertenausweis oder
- Bescheid des Versorgungsamtes oder
- Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad 4 oder 5
Aufgrund dieser Angaben wird der Behindertenpauschbetrag für Ihr Kind durch SteuerGo ermittelt.