Feldhilfe:
(2017)
Staat
Wenn Ihr Kind sich im Ausland aufgehalten hat, geben Sie an, in welchem Land es wohnte.
Wichtig: Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, werden ggf. die Freibeträge für Kinder gekürzt.