Feldhilfe:
(2017)
Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person
Geben Sie hier das Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Person (Vater bzw. Mutter).
Ein Kindschaftsverhältnis im Einkommensteuerrecht liegt nur dann vor, wenn es sich um ein leibliches Kind, ein Adoptivkind oder um ein Pflegekind handelt.