Feldhilfe:
(2017)
28. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung
Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 28:
"Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung"
Hinweis: Dieser Wert wird nicht bei der Berechnung der Sonderausgaben berücksichtigt, sondern dient lediglich dem Finanzamt zur Feststellung, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.