Feldhilfe:
(2017)
Miet- / Übernachtungskosten
Geben Sie hier die Kosten für Ihre Unterkunft am Beschäftigungsort an.
Hierunter fallen u.a.:
- Miete inklusive Betriebskosten, auch für möblierte Wohnung,
- Reinigung und Pflege der Wohnung,
- Anschaffungskosten für notwendige Einrichtungsgegenstände, ggf. in Form der AfA,
- Zweitwohnungssteuer,
- Rundfunkbeitrag,
- Renovierung,
- Miet- oder Pachtgebühren für einen Kfz-Stellplatz, auch in der Tiefgarage,
- Miete für einen separat angemieteten Kfz-Stellplatz,
- Aufwendungen für Gartennutzung,
- bei einer Eigentumswohnung: AfA, Schuldzinsen, Reparaturen, Nebenkosten, Reinigung, Einrichtungsgegenstände.
Wichtig: Das Finanzamt berücksichtigt in Deutschland die nachgewiesenen Kosten bis zu 1.000 Euro im Monat. Bei doppelter Haushaltsführung im Ausland gilt die 1.000 Euro-Höchstgrenze nicht. Hier sind die tatsächlichen Mietkosten absetzbar, soweit sie notwendig und angemessen, also nicht überhöht sind. Die Obergrenze ist stets der ortsübliche Durchschnittsmietpreis für eine Wohnfläche von 60 qm.