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Feldhilfe: (2017) Letzte Fahrt erfolgte mit

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Letzte Fahrt erfolgte mit

Wählen Sie das Fahrzeug aus, mit dem Sie die letzte Fahrt von Ihrer Unterkunft am Beschäftigungsort zu Ihrer Hauptwohnung durchgeführt haben.

Das Finanzamt berücksichtigt die Kosten für die erste Fahrt zum Arbeitsort bei Beginn der Tätigkeit und die letzte Fahrt vom Arbeitsort zum Ort des eigenen Hausstands nach Abschluss der Tätigkeit.

Haben Sie für diese Fahrten ein eigenes Kraftfahrzeug benutzt, werden ohne Kostennachweis 30 Cent, bei Benutzung anderer motorbetriebener Fahrzeuge 20 Cent je gefahrenen Kilometer anerkannt.

Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden in der tatsächlichen Höhe anerkannt.