Feldhilfe:
(2017)
Familienheimfahrt erfolgte mit
Wählen Sie das Fahrzeug aus, mit dem Sie die Familienheimfahrten zwischen der Zweitwohnung am Beschäftigungsort und der Erstwohnung durchgeführt haben.
Das Finanzamt berücksichtigt die Fahrtkosten für tatsächlich durchgeführte Fahrten zwischen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands mit 30 Cent je Entfernungskilometer (Entfernungspauschale). Das Finanzamt erkennt maximal eine Familienheimfahrt pro Woche an.
Auf die Art des benutzten Verkehrsmittels kommt es nicht an. Haben Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzt, tragen Sie die tatsächlichen Kosten ein. Flug- und Fährkosten sowie Kosten für die entgeltliche Sammelbeförderung werden stets in der nachgewiesenen Höhe berücksichtigt.
Bei Benutzung eines Firmen- oder Dienstwagens und bei Sammelbeförderung des Arbeitgebers kommt der Ansatz einer Entfernungspauschale nicht in Betracht. Anstelle der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt können die Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit Angehörigen, die zum Hausstand gehören, berücksichtigt werden.