Feldhilfe:
(2017)
Kosten
Geben Sie den Kaufpreis, die Reparatur- oder Wartungskosten für das Arbeitsmittel an. Zu den Arbeitsmitteln gehören Computer, Werkzeuge, typische Berufsbekleidung, Fachliteratur usw.
Für Arbeitsmittel ohne Nachweise erkennen viele Finanzämter eine Pauschale an. Es besteht aber kein Rechtsanspruch. In der Regel werden von den meisten Finanzämtern 103 Euro ohne Nachweis anerkannt. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe lässt in Baden-Württemberg sogar einen Pauschale von 110 Euro zu. In Sachsen sollen die Finanzämter die Pauschale überhaupt nicht anerkennen.
Beim Kauf neuer Arbeitsmittel können Sie neben den reinen Anschaffungskosten auch die Mehrwertsteuer, Kosten für Porto und Verpackung sowie Fahrtkosten (Fahrten zum Kauf und zur vorherigen Information) absetzen. Auch die Kosten für Reparaturen und Reinigungen können geltend gemacht werden.
Liegen die Anschaffungskosten nicht über der Grenze von 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer) oder 487,90 Euro (inkl. 19 Prozent MwSt.), können Sie Ihre Ausgaben in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten absetzen. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410 Euro, müssen Sie diese auf die Jahre der üblichen Nutzungsdauer verteilen.