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Feldhilfe: (2017) Arbeitslohn in ausländischer Währung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Arbeitslohn in ausländischer Währung

Wenn Sie Einkünfte als Grenzgänger erhalten haben, tragen Sie hier die Höhe des erhaltenen Arbeitslohns ein.

Für Frankreich und Österreich geben Sie also den Euro-Wert an.

Für die Schweiz tragen Sie den Wert in Schweizer Franken ein. Ein Währungskürzel (EUR/CHF) kann in diesem Feld nicht eingegeben werden.