Feldhilfe:
(2017)
Arbeitslohn ohne Steuerabzug
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Arbeitslohn ohne Steuerabzug erhalten haben, der nicht in der Anlage N-AUS erfasst wurde.
Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Steuerabzug gehören beispielsweise
- von Dritten gezahlter Arbeitslohn,
- Verdienstausfallentschädigungen,
- nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit von öffentlichen Kassen geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu den Arbeitgeberanteilen an den Krankenkassenbeiträgen
- der steuerpflichtige Teil der Ausgleichsleistungen (bisher gezahlte steuerfreie Leistungen bitte auf einem besonderen Blatt erläutern).
Wichtig: Einen Minijob (450-Euro-Job) müssen Sie hier nicht eintragen. Für dieses Arbeitsverhältnis führt der Arbeitgeber pauschal Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Der geringfügig Beschäftigte selbst zahlt keine Steuern oder Sozialabgaben. Die Einkünfte aus dem Minijob müssen Sie dann nicht in der Steuererklärung angeben.