Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2017) Lohnersatzleistungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Lohnersatzleistungen

Die Abfrage von Einkommensersatzleistungen (Lohnersatzleistungen) war bis 2015 sowohl im Hauptvordruck (Mantelbogen ESt1A) als auch in der Anlage N möglich.

Sämtliche Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz) sind ab 2015 ausschließlich im Mantelbogen einzutragen. Bitte nutzen Sie den Link, um die entsprechende Seite in unserem Programm aufzurufen.