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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2016) Organisation

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Organisation

Tragen Sie hier den Namen der Organisationen ein, an die Sie Spenden oder Beiträge für steuerbegünstigte Zwecke geleistet haben.

Dazu zählen u.a. Spenden für

  • Gemeinnützige Zwecke
  • Mildtätige Zwecke (z.B. Behindertenwerkstätten, Mahlzeitendienste, oder Drogenberatungsstellen) und
  • Kirchliche Zwecke

Um Spenden von der Steuer absetzen zu können, müssen diese ohne Gegenleistung erbracht werden. Sie können dabei nicht nur Geldspenden absetzen. Als steuerlich relevant gelten auch Sachspenden, Aufwandsspenden und Vergütungsspenden.

Spenden werden nur anerkannt, wenn sie durch entsprechende Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) belegt sind. Fügen Sie daher die Spendenquittungen Ihrer Einkommensteuererklärung bei. Bei Spenden unter 200 Euro kann auch der Zahlungsbeleg der Post, Sparkasse oder Bank genügen. Einen Pauschbetrag gibt es für Spenden nicht. Einige Finanzämter erkennen dennoch Spenden bis zu insgesamt 100 Euro ohne Nachweis an.

Ebenso wie Spenden sind grundsätzlich auch Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben absetzbar. Begünstigt sind allerdings nur altruistische Organisationen und Vereine, die keine Vorteile für die Mitglieder selbst bieten. Nicht absetzbar sind Mitgliedsbeiträge an Organisationen und Vereine, die folgende "freizeitnahe" gemeinnützige Zwecke fördern:

  • Sport,
  • kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, z. B. Musik- und Gesangvereine, Spielmannszüge, Theaterspielvereine,
  • Heimatpflege und Heimatkunde,
  • Tierzucht und Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditionelles Brauchtum einschließlich Karneval, Soldaten- und Reservistenbetreuung, Amateurfunken, Modellflug und Hundesport.