Feldhilfe:
(2016)
Erstattungen
Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen oder noch zu erwartenden Erstattungen (z.B. Leistungen der Krankenkasse oder aus anderen Versicherungen) an.
Beachten Sie, dass nur der Teil Ihrer Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist, der die zumutbare Belastung übersteigt.
Diese Erstattungen mindern die abzugsfähigen Aufwendungen für Krankheitskosten entsprechend.