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Feldhilfe: (2016) Die Pflege erfolgte durch

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Die Pflege erfolgte durch

Wählen Sie hier bitte aus, wer die Pflegeleistungen erbracht hat.

Den Pflegepauschbetrag von 924 Euro können Sie geltend machen, wenn Sie eine ständig hilflose Person pflegen. Die Pflege muss in der Wohnung der hilflosen Person oder in Ihrer Wohnung im Inland geleistet werden und unentgeltlich erfolgen.