Feldhilfe:
(2016)
AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter
Unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind insbesondere Gebäude, Gebäudeteile, Außenanlagen, Hofbefestigungen, Parkplätze, Straßen, bestimmte Mietereinbauten.
Separat anzugeben sind Abschreibungen auf
- immaterielle Wirtschaftsgüter (die ja ebenfalls unbewegliche Wirtschaftsgüter sind)
- das häusliche Arbeitszimmer - mitsamt anderer Aufwendungen und Schuldzinsen (Seite "Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben")
Hinweis: Sonstige Aufwendungen für Gebäude im Betriebsvermögen, z.B. für Instandhaltung und Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge sowie für laufende Betriebskosten, tragen Sie bitte auf der Seite "Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen" ein.