Feldhilfe:
(2016)
Berufsbedingte Unfallversicherungen
Tragen Sie in das erste Feld die Bezeichnung der Versicherung ein, z.B. den Namen der Versicherung und die Versicherungsnummer.
In das zweite Feld tragen Sie die Höhe der berufsbedingten Aufwendungen ein.
Rein berufliche Unfallversicherung:
Werden mit der Unfallversicherung ausschließlich berufliche Unfälle versichert, sind die Versicherungsbeiträge in voller Höhe Werbungskosten. Berufliche Unfälle sind z.B. Unfälle im Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeit.
Gemischte Unfallversicherungen:
Beiträge zu einer Unfallversicherung, mit der Sie sowohl berufliche als auch private Unfälle versichert haben, müssen in einen beruflichen und einen privaten Anteil aufgeteilt werden. Der Anteil, der auf die Absicherung gegen berufliche Unfälle entfällt, ist als Werbungskosten abziehbar. Den Anteil, der auf die Versicherung von privaten Unfällen entfällt, setzen Sie bei den Sonderausgaben ab. Hier ist eine Aufteilung von 50:50 allgemein anerkannt.