Feldhilfe:
(2016)
Betriebsausgaben bzw. Betriebsausgabenpauschale
Tragen Sie hier die tatsächlichen Betriebsausgaben bzw. Betriebsausgabenpauschale ein.
Folgende Betriebspauschale können Sie in Anspruch nehmen:
- Journalistische Haupttätigkeit: Betriebspauschale 30% der Einnahmen, max. 2.455 Euro p.a.
- Schriftstellerische Haupttätigkeit; Betriebspauschale 30% der Einnahmen, max. 2.455 Euro p.a.
- Wissenschaftliche Nebentätigkeit: Betriebspauschale 25% der Einnahmen, max. 614 Euro p.a.
- Künstlerische Nebentätigkeit: Betriebspauschale 25% der Einnahmen, max. 614 Euro p.a.
- Schriftstellerische Nebentätigkeit: Betriebspauschale 25% der Einnahmen, max. 614 Euro p.a.
- Nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit: Betriebspauschale 25% der Einnahmen, max. 614 Euro p.a.
- Hebamme: 25% der Einnahmen, max. 1.535 Euro p.a.
- Tagesmutter: 300 Euro pro vollzeitbetreutem Kind p.M.