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Feldhilfe: (2016) Betriebseinnahmen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Betriebseinnahmen

Geben Sie hier Ihre Betriebseinnahmen aus Ihrer selbständig ausgeübten haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit gemäß Ihrer gesondert erstellten Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder gemäß Ihrer Bilanz an. In der Anlage EÜR müssen Sie detaillierte Angaben zu Ihren Einnahmen und Ausgaben machen.

Kennzeichnen Sie einen Verlust durch ein vorangestelltes Minus-Zeichen ("-").

Hinweis: Mittels der Anlage "Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR" wird die Gewinnermittlung von Seiten der Finanzbehörde standardisiert. Die Anlage EÜR müssen Sie nur abgeben, wenn die Betriebseinnahmen für ein Unternehmen oberhalb der Grenze von 17.500 Euro liegen und der Gewinn nicht durch Bilanzierung (echte Buchführung) ermittelt wird.

Hinweis: Insbesondere Kleinstunternehmer mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro jährlich können ihren Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) formlos ermitteln und einreichen. Dafür reicht zum Beispiel eine tabellarische Aufstellung, die Sie z.B. per Excel erstellen.