Feldhilfe: (2016) 16.b Steuerfreier Lohn nach ATE Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): 16.b Steuerfreier Lohn nach ATE Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:Nummer 16. b): "Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass"