Feldhilfe:
(2014)
Hatten Sie 2014 Anspruch auf vergleichbare Leistungen?
Wenn Sie 2014 einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen (z.B. ausländisches Kindergeld, Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung) hatten, wählen Sie bitte "Ja" aus.
Wichtig: Der Anspruch auf Kindergeld wird immer automatisch anhand Ihrer Eingaben ermittelt und für die weitere Berechnung von SteuerGo zugrunde gelegt. Unter anderem sind folgende Eingaben für eine korrekte Ermittlung des Kindergeldes notwendig:
- Geburtsdatum
- Aufenthaltsort während des Jahres 2014
- Kindschaftsverhältnis zu Ehemann und Ehefrau
Auch in der sogenannten Günstigerprüfung wird immer der Anspruch auf Kindergeld angesetzt. Ob Sie das Kindergeld tatsächlich erhalten haben bzw. wie viel Kindergeld ausgezahlt wurde, interessiert das Finanzamt nicht!