Feldhilfe:
(2012)
Handwerkerleistungen
Setzen sie hier ein Häkchen, wenn Ausgaben für Handwerkerleistungen in Zusammenhang mit Ihrer Miet- oder Eigentumswohnung oder Ihrem Wohnhaus angefallen sind.
Begünstigt sind alle Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung (Miet- und Eigentumswohnungen oder Häuser).
Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro.
Wichtig: Alle handwerklichen Tätigkeiten im Rahmen einer Baumaßnahme, durch die die Wohn- oder Nutzfläche erweitert wird, werden nicht gefördert, weil es sich dann nicht um eine Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme handelt.