Feldhilfe:
(2012)
Lohn-/Einkommensersatzleistungen
Setzen sie hier ein Häkchen, wenn Sie Lohn-/Einkommensersatzleistungen erhalten haben, die Sie nicht im Bereich "Arbeitnehmer > Weitere Annahmen > Lohnersatzleistungen" erfasst haben.
Für Lohn- bzw. Einkommensersatzleistungen sind sowohl Eintragungen auf der Anlage N als auch im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung möglich. Angaben im Mantelbogen sind nur zu tätigen, wenn Sie im gleichen Jahr kein Arbeitslohn zu versteuern haben und daher keine Anlage N abgeben müssen.
Zu den Lohn- bzw. Einkommensersatzleistungen zählen u.a.:
- Arbeitslosengeld I gemäß SGB III,
- Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld,
- Insolvenzgeld bei Insolvenz des Arbeitgebers,
- Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz,
- Mutterschaftsgeld,
- Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld für Behinderte oder vergleichbare Lohnersatzleistungen,
- Aufstockungsbeträge sowie Altersteilzeitzuschläge nach dem Altersteilzeitgesetz bzw. Beamtenrecht,
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für ältere Arbeitnehmer durch die Agentur für Arbeit.