Feldhilfe:
(2012)
darin enthaltenene Nachzahlungen für mehrere Jahre
Geben Sie hier die Höhe der Rentennachzahlung an, die Sie im vergangenen Jahr erhalten haben (z.B. bei verspäteter Antragstellung oder gerichtlicher Durchsetzung der Rentenansprüche).
Geben Sie hier nur Nachzahlungen an, die Sie für mehrere Jahre erhalten haben. Nur für diese Nachzahlungen darf die Fünftelregelung angewendet werden.
Nachzahlungen, die nur für ein Kalenderjahr geleistet werden, sind nur im Feld "Rentenzahlungen" einzutragen.