Feldhilfe:
(2012)
7. Kirchensteuer des Ehegatten
Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 7 auf der Lohnsteuerbescheinigung: "Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)"
Nicht anzugeben sind hier Kirchensteuerbeträge von anderen Lohnsteuerbescheinigungen (z.B. Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung des Ehegatten).