Feldhilfe:
(2012)
Renten- und Lebensversicherungen
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge zu einer Rentenversicherung oder zu einer Kapitallebensversicherungen mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit geleistet haben.
Seit dem Jahr 2005 können nur folgende Lebens- und Rentenversicherungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden:
- Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005
- Mindestens eine Betragszahlung bis zum 31.12.2004
- keine fondsgebundenen Lebensversicherungen