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Feldhilfe: (2011) Aufenthaltsort im Jahr 2011

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Aufenthaltsort im Jahr 2011

Geben Sie hier an, ob sich das Kind das gesamte Jahr 2011 im Inland, im Ausland oder teilweise im In- und Ausland aufgehalten hat.

Einen Aufenthalt im Ausland müssen Sie nur dann angeben, wenn Ihr Kind während der Zeit, in der es im Ausland lebte, weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte.