Feldhilfe:
(2011)
Beiträge zur privaten Kranken und Pflege-Pflichtversicherung
Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 28 auf der Lohnsteuerbescheinugung: "Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung".
Hinweis: SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgabe!