Feldhilfen
Hier tragen Sie den Beginn Ihrer Rente ein, es sei denn, Sie erhalten die Rente als Rechtsnachfolger im Rahmen einer vereinbarten Rentengarantiezeit.
Dann tragen Sie den Beginn der Rente an den Erblasser ein.
Die in der Leistungsmitteilung bescheinigten Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre lt. Nr. 11 der Leistungsmitteilung sind hier zusätzlich einzutragen.
Sofern in Ihrer Leistungsmitteilung mehrere Zeilen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre bescheinigt sind, geben Sie die Beträge auf einem besonderen Blatt an und benennen Sie die Zeile der Anlage R, in der der jeweilige Nachzahlungsbetrag enthalten ist.
Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt. Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind hier nicht einzutragen. Teil- oder Einmalkapitalauszahlungen sind hier ebenfalls nicht einzutragen.
Tragen Sie hier Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung lt. Nr. 1 der Leistungsmitteilung ein.
Es handelt sich dabei um Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag oder einer betrieblichen Altersvorsorge, die voll versteuert werden müssen.
Tragen Sie hier Leistungen aus einem Pensionsfonds lt. Nr. 2 der Leistungsmitteilung ein.
Geben Sie hier die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags als Jahresbetrag an.
Geben Sie hier den Beginn des Versorgungsbezugs an.
Geben Sie hier das Ende des Versorgungsbezugs an.
Geben Sie hier Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung lt. Nr. 4 der Leistungsmitteilung ein.
Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung werden mit dem Besteuerungsanteil besteuert. Erfassen Sie daher auf jeden Fall auch den Beginn der Leistung.
Geben Sie hier den Beginn der Leistung der in Nr. 4 der Leistungsmitteilung bescheinigten Einnahmen an.
Der Beginn der Leistung wird für die Berechnung des Besteuerungsanteils benötigt.
Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 5 oder Nr. 9a der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.
Hierunter fallen Zahlungen einer Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung.
Tragen Sie hier auch Renten aus einer Zusatzversorgung (z.B. VBL) an, wenn es sich um eine lebenslange Rente (z.B. Witwenrente) handelt.
Die Leibrente ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Erfassen Sie daher auf jeden Fall auch den Beginn der Rente zur Ermittlung des Ertragsanteils.
Geben Sie hier das Geburtsdatum der Person ein, an deren Leben die Rente geknüpft ist.
Ist die Rente von mehreren Personen abhängig und endet mit dem Tod des zuerst Sterbenden, geben Sie bitte das Geburtsdatum der älteren Person an.
Ist die Rente von mehreren Personen abhängig und endet dagegen mit dem Tod des zuletzt Sterbenden, geben Sie bitte das Geburtsdatum der jüngeren Person an.
Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 6 oder Nr. 9b der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.
Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 9c und 9d der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.
Hinweis: Leistungen aus Lebensversicherungen (9c) und aus Altersvorsorgeverträgen (9d) sind voll zu versteuern.
Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 7, 8 und 10 der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.
Leistungen aus Lebensversicherungen (6), aus Altersvorsorgeverträgen (7) und wegen schädlicher Verwendung (9) sind voll zu versteuern.
Hier können Sie auch den Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Re-Investitionsabsicht vor Beginn der Auszahlungsphase lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an.
Geben Sie den Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmal-Besteuerung lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an.
Hinweis: Leistungen wegen schädlicher Verwendung sind zu 70 % steuerpflichtig.
Geben Sie die Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Re-Investitionsabsicht nach Beginn der Auszahlungsphase lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an.
Hinweis: Leistungen sind in den ersten 10 Jahren nach dem Beginn der Auszahlungsphase mit den 1,5-fachen Wert zu versteuern. Bei der Aufgabe der Selbstnutzung ab dem 10. Jahr sind die Leistungen zu 100 % steuerpflichtig.
Geben Sie hier den Beginn der Auszahlungsphase an.
Geben Sie hier den Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung an. Das Datum muss im Veranlagungsjahr 2023 liegen.
Geben Sie hier den Beginn der Rentenzahlung an.
Geben Sie hier das Ende der Rentenzahlung an.
Haben Sie bereits zuvor Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, wählen Sie "Ja" aus.
Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.
Haben Sie bereits zuvor Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, tragen Sie den Beginn der vorangegangenen Leistung ein.
Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.
Geben Sie hier die Höhe der Werbungskosten an, die Ihnen in Zusammenhang mit den Renteneinnahmen entstanden sind.
Dazu gehören u.a.:
Haben Sie bereits zuvor Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, tragen Sie das Ende der vorangegangenen Leistung ein.
Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.
Tragen Sie hier Leistungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente lt. Nr. 3 der Leistungsmitteilung ein.
Bei einigen Altersvorsorgeverträgen (Riester-Verträgen) ist der monatliche Rentenanspruch sehr gering. In solchen Fällen hat der Anbieter das Recht, den Rentenanspruch zu Beginn der Auszahlungsphase mit einer Einmalauszahlung abzufinden.
Geben Sie hier den Rentenanpassungsbetrag an, der in den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung lt. Nr. 4 der Leistungsmitteilung enthalten ist.
Der steuerfreie Teil der Rente wird grundsätzlich in dem Jahr ermittelt, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. War der Rentenbeginn z.B. am 01.05.2010, dann ist der steuerfreie Teil der Rente des Jahres 2011 maßgebend.
Als Rentenanpassungsbetrag geben sie die Differenz zwischen der Jahresrente im Feststellungsjahr und der aktuellen Jahresrente für 2023 an. Der Rentenanpassungsbetrag wird auch von Ihrem Rententräger in der jährlichen Steuerbescheinigung ausgewiesen.
Wählen Sie hier aus, aus welchem Land Sie die Leistung bezogen haben.
Wichtig: Sollten im ausländischen Staat Steuern einbehalten oder abgeführt worden sein, dürfen diese Beträge nicht vom Rentenbetrag abgezogen werden, den Sie auf dieser Seite angeben.
Nehmen Sie hier Eintragungen zu lebenslangen Leibrenten aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung) vor.
Wählen Sie hier "ja" aus, wenn eine abgekürzte Leibrente von einer ausländischen betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung) erhalten haben.
Wenn Sie Einmalleistungen (z. B. Kapitalauszahlungen und Abfindungen) aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung) erhalten haben, wählen Sie hier bitte "ja" aus.
Wählen Sie "ja", wenn die ursprünglich geleisteten Beiträge in die ausländische betriebliche Altersvorsorge in Deutschland gefördert wurden.
Geben Sie hier den Beginn der Rentenzahlung an.
Geben Sie hier das Geburtsdatum der Person ein, an deren Leben die Rente geknüpft ist.
Ist die Rente von mehreren Personen abhängig und endet mit dem Tod des zuerst Sterbenden, geben Sie bitte das Geburtsdatum der älteren Person an.
Ist die Rente von mehreren Personen abhängig und endet dagegen mit dem Tod des zuletzt Sterbenden, geben Sie bitte das Geburtsdatum der jüngeren Person an.
Tragen Sie hier die erhaltenen Leistungen aus dem ausländischen Altersvorsorgevertrag, Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung ein.
Es handelt sich dabei um Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge, die voll versteuert werden müssen.
Tragen Sie hier die erhaltenen Leistungen aus dem ausländischen Altersvorsorgevertrag, Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung ein.
Es handelt sich dabei um Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge, die voll versteuert werden müssen.
Geben Sie hier die Summe der erhaltenen Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag an.
Geben Sie hier das Ende der Rentenzahlung an.
Geben sie hier die erhaltenen Einmalleistungen aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung, soweit diese auf im Inland nicht geförderten Beiträgen beruhen
Geben Sie das Datum an, an dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
Hier können Sie anhand der Leistungsmitteilung Ihres Anbieters auswählen, wo Sie die Eintragung machen müssen.
Wenn sich bei der vorliegenden Mitteilung um einen Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen handelt, wählen Sie "ja" aus.
Wenn in den erhaltenen Leistungen Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre enthalten sind, dann geben Sie diese hier an.
Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt. Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind hier nicht einzutragen. Teil- oder Einmalkapitalauszahlungen sind hier ebenfalls nicht einzutragen.
Summe der Nachzahlungen für mehrere Jahre
Wenn in den Leistungen auch Nachzahlungen für vorhergehende Jahre enthalten sind, wählen Sie hier "ja" aus
Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung im Rahmen der so genannten Fünftelregelung in Betracht kommt.
Wichtig: Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr 2023 sind hier nicht einzutragen.
Tragen Sie hier Werbungskosten ein, die auf Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre entfallen.
Dazu gehören u.a.: