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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Auflösungsbetrag

Geben Sie den Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmal-Besteuerung lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an.

Hinweis: Leistungen wegen schädlicher Verwendung sind zu 70 % steuerpflichtig.