Feldhilfe:
lt. Nr. 3 der Leistungsmitteilung
Geben Sie hier Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung lt. Nr. 4 der Leistungsmitteilung ein.
Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung werden mit dem Besteuerungsanteil besteuert. Erfassen Sie daher auf jeden Fall auch den Beginn der Leistung.