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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Ende der vorhergehenden Leistung

Haben Sie bereits zuvor Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, tragen Sie das Ende der vorangegangenen Leistung ein.

Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.