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Wann kann ich Kommunikationskosten absetzen?
Sie können Ihre Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen, wenn diese beruflich bedingt waren. Als Werbungskosten absetzbare Kommunikationskosten sind der berufliche Anteil der Grundgebühr Ihres Telefonanschlusses und der Gesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr bei einem Festnetz- oder Mobiltelefon, weiterhin die Gebühren für das Versenden von beruflichen Telefaxen sowie die Kosten der beruflichen Internetnutzung.
Haben Sie in Ihrem Arbeitszimmer einen zweiten Telefonanschluss, den Sie ausschließlich beruflich nutzen (mindestens 90 Prozent berufliche Nutzung), dann können Sie diese Kosten in voller Höhe geltend machen. Dies gilt jedoch nicht bei der Nutzung einer beruflichen Zweitnummer beim gleichen ISDN-Telefonanschluss.
Hier müssen Sie Ihren beruflichen Kostenanteil gesondert ausweisen. Können Sie Ihre beruflichen Kosten nicht pauschal abrechnen, ist auch ein Einzelnachweis von Telefonaten, Faxen und Internetnutzung möglich. Dazu ist eine Aufzeichnung des beruflichen Anteils für einen Zeitraum von drei zusammenhängenden Monaten ausreichend.
(2023): Wann kann ich Kommunikationskosten absetzen?
Welche Kommunikationskosten kann ich absetzen?
Als Kommunikationskosten können Sie den beruflichen Anteil der Grundgebühr Ihres Telefonanschlusses und der Gesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr bei einem Festnetz- oder Mobiltelefon absetzen, weiterhin die Gebühren für das Versenden von beruflichen Telefaxen sowie die Kosten der beruflichen Internetnutzung.
Außerdem können Sie auch die Mietkosten bzw. den Kaufpreis für beruflich genutzte Telefonanlagen und sonstige Telekommunikationsgeräte in der Steuererklärung angeben. Des Weiteren sind absetzbar:
- anteilige Anschlusskosten
- Bereitstellungentgelte
- berufsbedingte Reparaturkosten
(2023): Welche Kommunikationskosten kann ich absetzen?