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SteuerGo FAQs

 


 

Sämtliche Angaben auf dieser Seite entnehmen Sie bitte der Lohnsteuer-Bescheinigung Ihres Arbeitgebers.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Lohnsteuerdaten



So sparen Sie mit einem Freibetrag in den ELStAM!

Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart (z.B. Vermietung, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen etc.) hat, bezahlt jeden Monat von seinem Gehalt zu viel Lohnsteuer.

Erst mit der Erledigung der Einkommensteuererklärung können Sie dann die zu viel bezahlte Lohnsteuer im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückfordern.

Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie sich vom Finanzamt für verschiedene steuerliche Abzugsbeträge und für Ihre voraussichtlichen Aufwendungen einen Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen. Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung kürzt dann der Arbeitgeber Ihren Bruttoarbeitslohn um den monatlichen Freibetrag. Somit wird auch die Lohnsteuer nur vom gekürzten Bruttoarbeitslohn berechnet. So zahlen Sie mit einem Freibetrag schon während des Jahres weniger Steuern und auch weniger Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

(2014): So sparen Sie mit einem Freibetrag in den ELStAM!



Wie kann ich den Kinderfreibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen?

Der Kinderfreibetrag wird zwar erst nachträglich gewährt, Sie können ihn jedoch in Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen. Zwar zahlen Sie dann nicht weniger Einkommensteuer voraus. Die unterjährige Belastung kann dennoch sinken. Denn der Kinderfreibetrag wird zur Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt, die dadurch geringer ausfallen. Sie müssen den Freibetrag bei Ihrem Finanzamt eintragen lassen. Dafür sollten Sie die folgenden Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lohnsteuerbescheinigung
    Abstammungsurkunde
  • ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde, wenn Sie nicht verheiratet sind
  • ggf. Lebensbescheinigung für Kinder, die an einem anderen Wohnort gemeldet sind

Die Lebensbescheinigung darf nicht älter als drei Jahre sein. Wer die Lebensbescheinigung nicht vorlegen kann, z.B. weil das Kind im Ausland lebt, muss sich an sein Finanzamt wenden. Dort trägt der Finanzbeamte den Kinderfreibetrag ein.

Auch Eltern volljähriger Kinder müssen sich für die Eintragung von Freibeträgen an das Finanzamt wenden.

(2014): Wie kann ich den Kinderfreibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen?



Wie lasse ich Freibeträge oder Änderungen auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen?

Steuerzahler, die einen Freibetrag in ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen möchten, wenden sich an das Finanzamt. Falls Sie also einen Lohnsteuerfreibetrag für hohe Werbungskosten berücksichtigen lassen möchten, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Gleiches gilt für die antragsgebundenen Abzugsmerkmale, wie Berücksichtigung volljähriger Kinder, Pflegekinder, Steuerklasse II für Alleinerziehende.

Verwenden Sie dazu diese Formulare:

  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
  • Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Auch wenn Sie bereits im Vorjahr einen solchen Freibetrag genutzt und die Verhältnisse sich nicht wesentlich geändert haben, ist ein erneuter Antrag für das neue Jahr erforderlich. Hierzu genügt jedoch der "vereinfachte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung". Nur ein bereits eingetragener Behinderten-Pauschbetrag wird auch ohne erneuten Antrag weiterhin berücksichtigt. Gleiches gilt, wenn der Behinderten-Pauschbetrag für ein Kind auf die Eltern übertragen wurde.

Falls die gespeicherten ELStAM nicht korrekt sind, müssen Sie eine Berichtigung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen. Hierzu verwenden Sie das Formular "Korrekturantrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen", das Sie beim Finanzamt oder im Internet erhalten.

(2014): Wie lasse ich Freibeträge oder Änderungen auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen?



Wie werden Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld besteuert?

Das Kurzarbeitergeld wird zwar nicht besteuert, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. So kann sich ein Bezug von Kurzarbeit in der folgenden Steuererklärung negativ für den Arbeitnehmer auswirken. Denn bei verheirateten Arbeitnehmern wird es auf das gemeinsame Einkommen der Eheleute angerechnet. Hieraus kann sich durch die Progression ein höherer Steuersatz und daraufhin eine mögliche Steuernachzahlung ergeben.

Wie erhöhen Lohnersatzleistungen meinen Steuersatz?
Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld oder den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten Sie zwar steuerfrei ausgezahlt. Jedoch wirken sich diese Leistungen auf den Progressionsvorbehalt aus. Das heißt, die steuerfreien Einnahmen werden zur Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes Ihrem Einkommen zugerechnet. Aufgrund des nun höheren Einkommens ergibt sich ein höherer Steuersatz, mit dem dann Ihr restliches Einkommen versteuert wird. So kann es also sein, dass Sie Steuern nachzahlen müssen bzw. eine geringere Rückerstattung erhalten als im Vorjahr ohne Lohnersatzleistung.

Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter hat ein Jahreseinkommen von 26.000 Euro brutto. Dazu erhält sie 6.000 Euro Elterngeld. Das macht ein Gesamteinkommen von 32.000 Euro. Dafür würde die Einkommensteuer 6.198 Euro betragen, was einem Steuersatz von 19,4 Prozent entspricht. Mit diesem Steuersatz wird aber nur das Einkommen ohne Elterngeld besteuert, sodass die Steuer 5.044 Euro beträgt. Ohne Progressionsvorbehalt würde die Steuer für ein Einkommen von 26.000 Euro nur 4.333 Euro betragen. Das bedeutet: Für das eigentlich steuerfreie Elterngeld von 6.000 Euro müssen doch 711 Euro mehr an Steuern gezahlt werden (5.044 Euro abzgl. 4.333 Euro). Außerdem erhöhen sich der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.

Auf diese Weise wird auch Einkommen versteuert, das unter dem Grundfreibetrag liegt und somit eigentlich steuerfrei bleibt. Übersteigt das eigentliche Einkommen inklusive Lohnersatzleistung den Grundfreibetrag, kann der erhöhte Steuersatz angewandt werden. Bleibt das Einkommen jedoch auch mit Lohnersatzleistungen unter dem Grundfreibetrag, muss es nicht versteuert werden. Beziehen Sie innerhalb eines Jahres nur Lohnersatzeinkommen, bleibt alles steuerfrei und der Progressionsvorbehalt wird nicht angewandt. Tipp: Wenn Sie nachträglich eine Lohnersatzleistung zurückzahlen müssen, etwa weil Sie vorher zu viel Arbeitslosengeld erhalten haben, sollten Sie eine Steuererklärung abgeben. Denn hier entsteht eine negative Progression, weil die zurückgezahlte Lohnersatzleistung Ihren Steuersatz reduzieren kann. Haben Sie jedoch im betreffenden Jahr kein zu versteuerndes Einkommen, lohnt es sich nicht, die zurückgezahlte Lohnersatzleistung nachzureichen, weil dies steuerlich keine Auswirkungen für Sie hat.

(2014): Wie werden Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld besteuert?



Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Kirchenangehörige 8 Prozent, in den übrigen Ländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen folglich als Kirchensteuer 8 bzw. 9 Prozent Ihrer Einkommensteuer.

Beachten Sie: Die Kirchensteuer wird mit gleicher prozentualer Höhe auch im Rahmen der Abgeltungsteuer berücksichtigt. Sollten Sie Kinder haben oder haben Sie in Ihrem zu versteuernden Einkommen (zvE) Einkünfte aus Gewerbebetrieb und/oder Einkünfte, die nach dem sog. Teileinkünfteverfahren versteuert werden, wird das zvE für Zwecke der Kirchensteuer gesondert berechnet. Sind bei Arbeitnehmern Kinderfreibeträge in ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eingetragen, errechnet sich die monatliche Kirchensteuer aufgrund einer so genannten fiktiven Lohnsteuer.

Beispiel:
Kirchensteuer ohne Kinderfreibetrag: Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in der Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt 41,31 Euro (2014).
Kirchensteuer mit zwei Kinderfreibeträgen: Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro bei Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt nun 25,62 Euro (2014). Das ergibt eine Kirchensteuer-Ersparnis von 15,69 Euro pro Monat.

Ist also in den ELStAM (Elektronische LohnSteuer Abzugs Merkmale) eine "Zahl der Kinderfreibeträge" eingetragen, verringert sich nicht die monatliche Lohnsteuer, sondern nur die monatliche Kirchensteuer sowie der monatliche Solidaritätszuschlag. Das gilt auch dann, wenn Sie während des Jahres Kindergeld erhalten.

In der Einkommensteuerveranlagung senken die Kinderfreibeträge das zu versteuernde Einkommen nur dann, wenn das Kindergeld nicht günstiger ist als der Steuervorteil. Doch zur Berechnung von Kirchensteuer und Soli werden die Kinderfreibeträge "fiktiv" abgezogen.

Vorteil: Auch wenn Kinder nur für einen Teil des Jahres zu berücksichtigen sind, werden für die Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages stets der volle Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag abgezogen. Dies kommt in Betracht bei Beendigung der Berufsausbildung oder Geburt eines Kindes.

(2014): Wie hoch ist die Kirchensteuer?



Was kann ich absetzen bei Leistungen meines Arbeitgebers für Fahrten zur Arbeit?

Zahlt Ihnen Ihr Chef einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten zur Arbeit? Ein solcher Zuschuss des Arbeitgebers ist steuerpflichtig, kann aber vom Arbeitgeber pauschal mit 15 Prozent versteuert werden. Der pauschal versteuerte Betrag ist sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss den pauschal versteuerten Betrag in der Lohnsteuerbescheinigung vermerken, und Sie müssen diesen Betrag als Fahrtkostenersatz in Ihrer Steuererklärung (Anlage N, Rückseite) eintragen. Das Finanzamt vermindert dementsprechend die abzugsfähigen Fahrtkosten und erkennt nur die verbleibenden Fahrtkosten als Werbungskosten an.
Überlässt der Arbeitgeber Ihnen für die Fahrten ein Job-Ticket, so handelt es sich hierbei um eine Sachzuwendung. Sofern der Kostenbeitrag des Arbeitgebers nicht mehr als 44 Euro im Monat beträgt, bleibt dieser Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei.

Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?

Sie können die Entfernungspauschale auch dann geltend machen, wenn Sie einen Firmenwagen für den Weg zur Arbeit nutzen. Dabei müssen Sie jedoch folgende Besonderheiten beachten: Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte müssen Sie einen Zuschlagswert zum privaten Nutzungswert versteuern. Dieser beträgt für Fahrten zur Arbeit: 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer und wird dem privaten Nutzungswert von monatlich 1 Prozent des Listenpreises hinzugerechnet. Im Gegenzug dürfen Sie dann wie jeder Arbeitnehmer die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen. Versteuert Ihr Arbeitgeber jedoch den steuerpflichtigen Nutzungswert für den Firmenwagen pauschal mit 15 Prozent, müssen Sie den monatlich pauschal versteuerten Betrag von Ihren Werbungskosten abziehen und können nur noch den Rest als Werbungskosten geltend machen.

(2014): Was kann ich absetzen bei Leistungen meines Arbeitgebers für Fahrten zur Arbeit?



Gibt es auch Lohnersatzleistungen, die ich nicht in meiner Lohnsteuerbescheinigung finde?

Ja. Die Lohnersatzleistungen, die Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber erhalten, werden auch nicht in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Hierzu gehören: Arbeitslosengeld I, Insolvenzgeld und Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sowie Krankengeld und das Elterngeld.

Tipp: Den genauen Betrag Ihrer erhaltenen Lohnersatzleistungen, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, finden Sie auf der Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrer Steuererklärung beifügen.

(2014): Gibt es auch Lohnersatzleistungen, die ich nicht in meiner Lohnsteuerbescheinigung finde?

Feldhilfen

Nummer 8 bis 14 anzeigen

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 8 bis 14 Eintragungen zu finden sind. Dies betrifft:

  • Versorgungsbezüge (Zeile 8)
  • Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre (Zeile 9)
  • Arbeitslohn für mehrere Jahre / Entschädigungen (Zeile 10)
  • Lohnsteuer zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre (Zeile 11)
  • Solidaritätszuschlag zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre (Zeile 12)
  • Kirchensteuer des Arbeitnehmers zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre (Zeile 13)
  • Kirchensteuer des Ehegatten zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre (Zeile 14)

 

19. Nicht ermäßigte Entschädigungen / Lohn für mehrere Kalenderjahre

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 19 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. die nicht ermäßigt besteuert wurden - in 3. enthalten"

18. Pauschalbesteuerte Erstattungen für Fahrtkosten

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 18 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahren zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"

17. Steuerfreie Erstattungen für Fahrtkosten

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 17 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"

16. Steuerfreier Lohn nach DBA

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 16 a) auf der Lohnsteuerbescheinigung:

Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen

20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 20 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit"

21. Steuerfreie Erstattungen bei doppelter Haushaltsführung

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 21 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung"

  Steuerfreier Lohn nach ATE

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 16 b) auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass"

14. Kirchensteuer des Ehegatten zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 14 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 9. und 10. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)"

13. Kirchensteuer des Arbeitnehmers zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 13 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 9. und 10."

12. Solidaritätszuschlag zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 12 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 9. und 10."

11. Lohnsteuer zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 11 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Einbehaltene Lohnsteuer von 9. und 10."

10. Arbeitslohn für mehrere Jahre / Entschädigungen

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 10 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen"

9. Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 9 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre"

8. Versorgungsbezüge

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 8 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"In 3. enthaltene Versorgungsbezüge"


Bitte beachten Sie: Eintragungen in dieser Zeile können in der Regel nur vorkommen, wenn Sie steuerlich als Pensionär (Beamter, Richter, Soldat i.R.) oder Betriebsrentner gelten.

Bitte fügen Sie eine Beschreibung hinzu:

Bitte fügen Sie eine Beschreibung zu Nummer 10

"Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen"

hinzu.

30. Kalenderjahr des Versorgungsbeginns

Geben Sie hier bitte das Jahr an, in dem Sie erstmalig Versorgungsbezüge erhalten haben.

Liegt das Jahr des erstmaligen Bezugs vor dem Jahr 2005, wird für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag immer das Jahr 2005 als maßgebliches Jahr zugrundegelegt.

31. Erster Monat, für den Versorgungsbezüge bezahlt wurden.

Geben Sie den Zeitraum an, in dem Sie im laufenden Jahr 2014 Versorgungsbezüge erhalten haben.

Haben Sie für das ganze Jahr 2014 Versorgungsbezüge erhalten, brauchen Sie keinen Zeitraum zu erfassen.

Der Versorgungsfreibetrag wird um je ein Zwölftel für jeden Monat im Jahr 2014 gekürzt, für den Sie keine Versorgungsbezüge erhalten haben. Eine Kürzung ist in der Regel nur für das Jahr des erstmaligen Bezugs bzw. im Todesfall zu berücksichtigen.

  Letzter Monat, für den Versorgungsbezüge bezahlt wurden.

Geben Sie den Zeitraum an, in dem Sie im laufenden Jahr 2014 Versorgungsbezüge erhalten haben.

Haben Sie für das ganze Jahr 2014 Versorgungsbezüge erhalten, brauchen Sie keinen Zeitraum zu erfassen.

Der Versorgungsfreibetrag wird um je ein Zwölftel für jeden Monat im Jahr 2014 gekürzt, für den Sie keine Versorgungsbezüge erhalten haben. Eine Kürzung ist in der Regel nur für das Jahr des erstmaligen Bezugs bzw. im Todesfall zu berücksichtigen.

32. Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Abfindungen, etc.

Geben Sie die Höhe des Versorgungsbezugs in Sonderfällen für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags an. Ein Versorgungsbezug in Sonderfällen ist z.B. ein Sterbegeld oder eine einmalige Kapitalabfindung.

Geben Sie die Sonderzahlungen nur in diesem Feld an und nicht zusätzlich bei der "29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag", da der Betrag sonst doppelt berücksichtigt wird.

29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 29 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags"

Separat zu erfassen sind einmalige Versorgungsbezüge in Sonderfällen wie z.B. Sterbegeld oder Kapitalabfindungen. Diese geben Sie bitte in Zeile 32 an.

Nummer 16 bis 21 anzeigen

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 16 bis 21 Eintragungen zu finden sind. Dies betrifft:

  • Steuerfreier Lohn nach DBA oder ATE (Zeile 16)
  • Steuerfreie Erstattungen für Fahrtkosten (Zeile 17)
  • Pauschalbesteuerte Erstattungen für Fahrtkosten (Zeile 18)
  • Nicht ermäßigte Entschädigungen / Lohn für mehrere Kalenderjahre (Zeile 19)
  • Steuerfreie Verpflegungszuschüsse (Zeile 20)
  • Steuerfreie Erstattungen bei doppelter Haushaltsführung (Zeile 21)

 

03. Bruttoarbeitslohn

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 3 auf der Lohnsteuerbescheinugung:

"Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge ohne 9. und 10."

Lohnsteuer

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 4 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Einbehaltene Lohnsteuer von 3."

Solidaritätszuschlag

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 5 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3."

Kirchensteuer des Arbeitnehmers

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 6 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3."

Kirchensteuer des Ehegatten

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 7 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)"

Nicht anzugeben sind hier Kirchensteuerbeträge von anderen Lohnsteuerbescheinigungen (z.B. Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung des Ehegatten).

Lohnersatzleistungen

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 15  auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz), Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag"

22. a) AG-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 22a auf der Lohnsteuerbescheinugung:

"Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung"

Hinweis: SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgabe!

22. b) AG-Anteil zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 22b auf der Lohnsteuerbescheinugung:

"Arbeitgeberanteil an berufsständischen Versorgungseinrichtungen"

Hinweis: SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgaben!

23. a) AN-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 23a auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung"

Hinweis: SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgaben!

23. b) AN-Anteil an berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 23b auf der Lohnsteuerbescheinugung:

"Arbeitnehmeranteil an berufsständischen Versorgungseinrichtungen"

Hinweis: SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgaben!

24. a) AG-Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 24 a) auf der Lohnsteuerbescheinugung:

"Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung"

AN-Anteil zur gesetzl. Krankenversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 25 auf der Lohnsteuerbescheinugung:

"Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung"

Hinweis: SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgabe!

AN-Anteil zur sozialen Pflegeversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 26 auf der Lohnsteuerbescheinugung:

"Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung"

Hinweis: SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgabe!

AN-Anteil zur Arbeitslosenversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 27 auf der Lohnsteuerbescheinugung:

"Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung"

Hinweis: SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgabe!

Beiträge zur privaten Kranken und Pflege-Pflichtversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 28 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung"

Hinweis: Dieser Wert wird nicht bei der Berechnung der Sonderausgaben berücksichtigt, sondern dient lediglich dem Finanzamt zur Feststellung, ob Sie verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben.