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SteuerGo FAQs

 


Sonstige Angaben

 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonstige Angaben

Was sind Einkommensersatzleistungen?

Die Empfänger von Sozialleistungen müssen nicht immer Arbeitnehmer sein. Auch an Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler oder Landwirte werden so genannte Einkommensersatzleistungen ausbezahlt, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Diese Einkommensersatzleistungen sind ebenso wie Lohnersatzleistungen steuerfrei, haben aber dennnoch einen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuer. Denn die Einkommensersatzleistungen werden in den Progressionsvorbehalt einbezogen und haben damit eine gewichtigen Einfluss auf die Berechnung des persönlichen Steuersatzes.

Die Entgeltersatzleistungen erhalten Sie als Nicht-Arbeitnehmer, zum Beispiel als Freiberufler oder Gewerbetreibender:

  • Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz (Mutterschaftsgeld, Elterngeld)
  • Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeldzahlungen)
  • Leistungen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

Wichtig: Lohnersatzleistungen, die Sie als Arbeitnehmer erhalten, geben Sie bei SteuerGo bitte im Bereich "Einkünfte als Arbeitnehmer - Anlage N -" an.

(2014): Was sind Einkommensersatzleistungen?

Feldhilfen

Steuervorauszahlungen

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie im Steuerjahr 2014 Steuervorauszahlungen an das Finanzamt geleistet haben.

Wichtig: Die hier angegebenen Steuervorauszahlungen werden NICHT an das Finanzamt übermittelt. Ihre Eingabe dient nur für die korrekte Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung durch SteuerGo.

Haben Sie im Jahr 2014 im Ausland gelebt?

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie im Jahr 2014 ganz oder teilweise im Ausland gelebt haben und in dieser Zeit keinen Wohnsitz in Deutschland hatten.

Steuervergünstigung nach § 10 g EStG

Wenn Sie einen Abzugsbetrag nach § 10g EStG für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, geltend machen wollen, setzen Sie hier bitte ein Häkchen.

Dazu gehören insbesondere leerstehende Baudenkmäler.

Steuerermäßigung wegen Erbschaftssteuer (Besteuerung nach § 35 b EStG)

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Einkünfte bezogen haben, die in 2014 oder den vier vorangegangenen Jahren der Erbschaftsteuer unterlegen haben.

Die Erbschaftsteuer entsteht im Zeitpunkt des Todes. Auf den Zeitpunkt der Festsetzung und/oder der Entrichtung der Erbschaftsteuer kommt es nicht an.

Verlustvortrag nach § 10 d EStG bzw. Spendenvortrag nach § 10 b EStGVerlustrücktrag

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie einen Verlustvortrag nach § 10 d EStG bzw. Spendenvortrag nach § 10 b EStG geltend machen wollen.

Gesellschaften / Gemeinschaften und ähnliche Modelle

Wenn Sie Angaben zu Gesellschaften, Gemeinschaften und ähnlichen Modellen machen wollen, setzen Sie hier bitte ein Häkchen.