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Feldhilfe: (2014) 30. Kalenderjahr des Versorgungsbeginns

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): 30. Kalenderjahr des Versorgungsbeginns

Geben Sie hier bitte das Jahr an, in dem Sie erstmalig Versorgungsbezüge erhalten haben.

Liegt das Jahr des erstmaligen Bezugs vor dem Jahr 2005, wird für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag immer das Jahr 2005 als maßgebliches Jahr zugrundegelegt.