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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Erhaltungsaufwand

Was ist Erhaltungsaufwand?

Zum Erhaltungsaufwand gehören alle Ausgaben für die laufenden Instandhaltungsarbeiten bzw. Reparaturen sowie alle Kosten, die dadurch entstehen, dass bereits vorhandene Teile (z.B. Fenster) oder Anlagen (z.B. Heizung) erneuert oder verbessert werden.

Werden dagegen bisher noch nicht vorhandene Teile neu eingefügt (z.B. Einbau eines bisher noch nicht vorhandenen Badezimmers), liegt kein Erhaltungsaufwand, sondern Herstellungsaufwand vor, der sich nur über die Abschreibungen auswirkt. Die Abgrenzung , ob es sich um Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand handelt, ist jedoch oftmals schwierig.

Wenn die Maßnahme ohne Umsatzsteuer bis zu € 4.000 Euro  kostet, können Sie die Aufwendungen aber immer als Erhaltungsaufwand abziehen, auch wenn es sich eigentlich um Herstellungsaufwand handelt. Während der ersten drei Jahre nach Anschaffung eines Gebäudes sind jedoch Besonderheiten zu beachten.

Erhaltungsaufwand kann sofort oder auf 2 bis 5 Jahre verteilt als Werbungskosten abgezogen werden.

(2014): Was ist Erhaltungsaufwand?

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Direkt abziehbarer Erhaltungsaufwand

Direkt abziehbarer Erhaltungsaufwand

Erhaltungsaufwand 2014

Erhaltungsaufwand 2014

Erhaltungsaufwand 2013

Erhaltungsaufwand 2013

Erhaltungsaufwand 2012

Erhaltungsaufwand 2012

Erhaltungsaufwand 2011

Erhaltungsaufwand 2011

Erhaltungsaufwand 2010

Erhaltungsaufwand 2010