Feldhilfe:
(2014)
21. Steuerfreie Erstattungen bei doppelter Haushaltsführung
Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 21 auf der Lohnsteuerbescheinigung:
"Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung"