Kann ich Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch absetzen?
Sie können die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer geltend machen. Um die Fahrtkosten mit Erfolg absetzen zu können, notieren Sie - entweder auf dem Einladungsschreiben oder einer Bestätigung des einladenden Unternehmens - die Anzahl der gefahrenen Kilometer für den Hin- und den Rückweg.
Um die Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) für das Veranlagungsjahr 2024 zu erfassen, können Sie auf der Seite "Bewerbungskosten" einen Punkt "Fahrtkostenpauschale: X km am TT.MM.JJJJ" anlegen. Als Betrag geben Sie dann das Ergebnis Ihrer eigenen Berechnung an, z.B. Fahrtkosten: 270 km am 04.05.2024: 70 km x 0,30 Euro = 81 Euro (= abzugsfähige Fahrtkosten).
Alternativ nutzen können Sie den Reisekosten-Rechner nutzen, der alle eventuell angefallenen Aufwendungen in Verbindung mit der Reise zum Bewerbungsort detailliert abfragt.
Bewertungen des Textes: Kann ich Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch absetzen?
5.00
von 5
Anzahl an Bewertungen: 3