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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Steuerfreie Erstattungen



Wann kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?

Kinderbetreuungskosten können Sie nur geltend machen, wenn ein sogenanntes Kindschaftsverhältnis besteht. Das ist bei leiblichen Kindern der Fall, außerdem bei Adoptiv- und Pflegekindern. Für Stief- und Enkelkinder können Sie keine Betreuungskosten geltend machen.

Darüber hinaus muss das betreffende Kind zu Ihrem Haushalt gehören. Das ist auch der Fall, wenn es beispielsweise in einem Internat untergebracht ist und regelmäßig nach Hause kommt. Hierbei ist es wichtig, dass eine Familienwohnung vorhanden ist, die vom Kind genutzt wird und Sie die Verantwortung für das Wohl des Kindes tragen.

Generell können Sie nur Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren geltend machen. Nur bei behinderten Kindern ist diese Altersgrenze aufgehoben.

Tipp

Hinweis: Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung, ist der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen, denn der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird (BFH-Urteil vom 1.9.2021, III R 54/20).

(2023): Wann kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?



Wie alt darf mein Kind sein, damit ich die Kosten für die Betreuung absetzen kann?

Bis zum 14. Geburtstag Ihres Kindes können Sie Betreuungskosten geltend machen, danach nicht mehr.

Für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. Als Nachweis reicht ein Schwerbehindertenausweis.

(2023): Wie alt darf mein Kind sein, damit ich die Kosten für die Betreuung absetzen kann?



Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?

Betreuungskosten lassen sich über Rechnungen und die dazugehörigen Überweisungsbelege nachweisen. Eine Quittung des Empfängers reicht nicht! Auch Kleinbeträge, etwa an den Babysitter, dürfen Sie nicht bar auszahlen, wenn Sie die Kosten später absetzen wollen.

Die Belege müssen Sie zwar nicht der Steuererklärung beifügen, allerdings müssen Sie diese auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen.

(2023): Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?



Bei wem trage ich die Kinderbetreuungskosten ein?

Der Höchstbetrag von 4.000 Euro gilt jeweils pro Kind und nicht pro Elternteil.

Sind Sie als Ehepaar zusammenveranlagt, ist es unerheblich, wer von Ihnen die Betreuung bezahlt hat. Bei Einzelveranlagung kann derjenige Partner die Kosten absetzen, der sie getragen hat. Sofern das auf beide zutrifft, darf jeder seinen Anteil bis zu 2.000 Euro absetzen. Sie können aber auch eine andere Aufteilung vereinbaren.

Dies kann auch Sinn machen, wie das folgende Beispiel zeigt:

Für die Betreuung des Kindes fallen pro Jahr 5.500 Euro an. Die Mutter trägt Kosten in Höhe von 4.000 Euro, Vater zahlt pro Jahr 1.500 Euro. Greifen beide Partner nicht in die Aufteilung ein, ergibt sich folgendes Bild:

Mutter: 2/3 von 4.000 Euro = 2.667 Euro

Vater: 2/3 von 1.500 Euro = 1.000 Euro

Da jedes Elternteil höchstens 2.000 Euro absetzen kann, ergibt sich eine Gesamtsumme von 3.000 Euro, die beide Elternteile gemeinsam absetzen können.

Wenn sich Vater und Mutter darauf einigen, dass die Mutter beispielsweise einen Höchstbetrag von 3.000 Euro und der Vater von 1.000 ansetzen darf, können sie 1.000 Euro mehr Kinderbetreuungskosten geltend machen.

Komplizierter wird es, wenn Sie nicht verheiratet sind. Leben Sie nicht zusammen, dann darf derjenige die Betreuungskosten absetzen, bei dem das Kind lebt. Alleinerziehende dürfen wie Verheiratete bis zu 6.000 Euro geltend machen. Leben Sie hingegen ohne Trauschein mit Ihrem Partner zusammen, können Sie die Betreuungskosten aufteilen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn einer von Ihnen nur wenig verdient und deshalb nicht vom Steuervorteil profitiert.

Vorsicht

Bei unverheirateten Eltern erkennt das Finanzamt nur die Kosten desjenigen an, der den Vertrag mit der Betreuungseinrichtung geschlossen hat. Wenn Sie beide Betreuungskosten geltend machen wollen, sollten Sie also auch beide den Vertrag unterschreiben.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass es bei getrennt lebenden Eltern maßgebend auf die Haushaltszugehörigkeit des Kindes ankommt. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG verstößt jedenfalls dann nicht gegen das Grundgesetz, wenn die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, durch den ihm gewährten Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG) abgedeckt werden (BFH-Urteil vom 11.5.2023, III R 9/22). Nun gibt es aber zahlreiche Fälle, in denen das so genannte paritätische Wechselmodell praktiziert wird, das heißt, dass das Kind zeitweise bei der Mutter und zeitweise beim Vater wohnt, also über zwei "Haushaltszugehörigkeiten" verfügt. Wer darf dann die Kinderbetreuungskosten geltend machen? Das Thüringer Finanzgericht hat entschieden, dass die Kinderbetreuungskosten auch dann (nur) von demjenigen abgezogen werden können, der sie getragen hat. Dabei kommt es maßgebend darauf an, wer die Betreuungsaufwendungen auf das Konto der Leistungserbringers, also zum Beispiel des Kindergartenträgers, überwiesen hat (Thüringer FG, Urteil vom 23.11.2021, 3 K 799/18). Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt worden (Az. III R 1/22). Entsprechende Fälle sollten also offen gehalten werden.

Hinweis: Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung, ist der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen, denn der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird (BFH-Urteil vom 1.9.2021, III R 54/20).

(2023): Bei wem trage ich die Kinderbetreuungskosten ein?

Feldhilfen

Bei mir zu berücksichtigender Anteil an den Kinderbetreuungskosten

Bei bei der Einzelveranlagung für Eheleute tragen Sie hier ein, welcher Anteil der Kinderbetreuungskosten bei Ihnen berücksichtigt werden soll. Jeder Elternteil kann die Kosten geltend machen, die er selbst getragen hat, maximal jedoch die Hälfte des Höchstbetrags von 4.000 Euro.

Wenn Sie eine andere Aufteilung wünschen, fügen Sie bitte eine einvernehmliche Erklärung beider Elternteile bei.

Höhe der steuerfreien Erstattung

Tragen Sie hier die Höhe der steuerfrei erhaltenen Erstattungen, z. B. durch Arbeitgeber, ein.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind nur möglich, sofern die Kinder nicht schulpflichtig sind. Der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung wird von den Aufwendungen für die Kinderbetreuung abgezogen und reduziert so den möglichen Sonderausgabenabzug.

Begünstigt sind Geldleistungen, z. B. Zuschüsse zu Kita-Gebühren oder vergleichbaren Einrichtungen wie Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tagesmütter, Wochenmütter oder Ganztagespflegestellen.

Wer hat die Erstattung erhalten

Wählen Sie hier aus, wer die steuerfreien Erstattungen, z.B. durch den Arbeitgeber, erhalten hat.

Zeitraum

Geben Sie hier den Zeitraum an, in dem Sie steuerfreie Erstattungen z.B. durch den Arbeitgeber erhalten haben.