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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Wurden Anteile unentgeltliche übetragen?

Wählen Sie "ja" aus, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft ohne Gegenleistung (also unentgeltlich) übertragen wurden, z. B. durch Schenkung oder Erbschaft.