Feldhilfe:
Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Rechnungsbetrag)
Geben Sie hier die Aufwendungen für Handwerkerleistungen an. Hierunter fallen alle Handwerkerleistungen, die von Ihrer Hausverwaltung beauftragt wurden. Hierunter fallen u. a.
- Aufwendungen für die Dachwartung und Dachrinnenreinigung
- Wartungskosten für die Heizungsanlage
- Aufwendungen für die Instandhaltung des Gebäudes
Sie können den auf Ihre Wohneinheit entfallenden Anteil in der Steuererklärung geltend machen.
Die Höhe des Betrages entnehmen Sie entweder Ihrer Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung oder der gesondert vorliegenden "Bescheinigung nach § 35a EStG".
Wichtig: In der "Bescheinigung nach § 35a EStG" werden in der Regel nur die Aufwendungen für die Handwerkerleistungen nach § 35a ausgewiesen. Diese beziehen dann auf die Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten. Sie können in diesem Fall in die beiden Felder "Rechnungsbetrag" und "darin enthaltene Lohnanteile" denselben Wert eintragen!