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Feldhilfe: (2022) Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds vor Teilfreistellung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds vor Teilfreistellung

Geben Sie hier die Höhe der Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds vor Teilfreistellung an.

Seit 2019 werden alle Investmentanteile mit der Vorabpauschale besteuert. Die Vorabpauschale ist eine pauschal bemessene, jährlich nachträgliche Mindestbesteuerung. Vorabpauschalen gelten am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Die Vorabpauschale für 2021 gilt also am 2.1.2022 als zugeflossen.

Tragen Sie bitte getrennt nach Fondsart die Ihnen 2022  zugeflossenen Vorabpauschalen ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Der Basiszins für 2021 beträgt -0,45 Prozent. Fazit: Aufgrund des negativen Basiszins wird für das Jahr 2021 keine Vorabpauschale erhoben! (BMF-Schreiben vom 6.1.2021, IV C 1-S 1980-1/19/10038:0004).

Der Basiszins für 2022 beträgt -0,05 Prozent. Fazit: Aufgrund des negativen Basiszinses wird für das Jahr 2022 keine Vorabpauschale erhoben! Die Depotbanken führen also keine Kapitalertragsteuer gemäß Vorabpauschalen-Regelung ab (BMF-Schreiben vom 7.1.2022, IV C 1-S 1980-1/19/10038:0005).